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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.09.1998 - 14 UF 296/97   

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https://dejure.org/1998,5586
OLG Köln, 17.09.1998 - 14 UF 296/97 (https://dejure.org/1998,5586)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.09.1998 - 14 UF 296/97 (https://dejure.org/1998,5586)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. September 1998 - 14 UF 296/97 (https://dejure.org/1998,5586)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Trennungsunterhaltsanspruch wegen wirtschaftlicher Bedürftigkeit durch Umzug ins Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 93
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1998 - 14 UF 296/97
    Ebenso scheidet eine Verwirkung nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen aus, da § 1579 Nr. 2 - 7 BGB die Voraussetzungen für einen vollen oder teilweisen Ausschluß des Unterhalts abschließend regeln (BGH FamRZ 1988, 370 betrifft nur rückständigen Trennungsunterhalt).
  • BGH, 09.02.1994 - XII ZR 220/92

    Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht zusammenlebender Ehegatten

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1998 - 14 UF 296/97
    Im Rahmen dieser Vorschrift können auch Versagungsgründe berücksichtigt werden, die nicht auf einem Verschulden des Berechtigten, sondern auf objektiver Unzumutbarkeit beruhen (BGH FamRZ 1994, 558; 1995, 540; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Aufl. (1997), Rn. 1113), also in Fällen, in denen die sich aus der Unterhaltspflicht ergebende Belastung aus objektiven Gründen die Grenzen des Zumutbaren übersteigt.
  • BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 63/83

    Rechtskraft eines Abänderungsurteils

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1998 - 14 UF 296/97
    Solange die Ehe nicht rechtskräftig geschieden ist, kann die Bedürftigkeit jederzeit neu einsetzen, ohne daß die Ehepartner ihre wirtschaftlichen Lebensdispositionen aufeinander eingestellt haben müssen (BGH FamRZ 1985, 376 (378) und 1989, 838 (839)) .
  • BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93

    Ehegattenunterhaltsanspruch - Vermögensanlage - Kürzung des Unterhaltsanspruchs -

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1998 - 14 UF 296/97
    Im Rahmen dieser Vorschrift können auch Versagungsgründe berücksichtigt werden, die nicht auf einem Verschulden des Berechtigten, sondern auf objektiver Unzumutbarkeit beruhen (BGH FamRZ 1994, 558; 1995, 540; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Aufl. (1997), Rn. 1113), also in Fällen, in denen die sich aus der Unterhaltspflicht ergebende Belastung aus objektiven Gründen die Grenzen des Zumutbaren übersteigt.
  • BGH, 17.03.1982 - IVb ZR 664/80

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1998 - 14 UF 296/97
    Eine entsprechende Anwendung des § 1579 Nr. 1 BGB bei nur kurzem Zusammenleben der Eheleute ist daher nicht möglich (BGH FamRZ 1982, 573; OLG Celle FamRZ 1990, 519; Wendl/Pauling, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 3. Aufl. (1997), § 4 Rn. 38).
  • OLG Celle, 23.11.1989 - 10 UF 164/89

    Zahlung von Trennungsunterhalt; Ehegattenunterhalt

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1998 - 14 UF 296/97
    Eine entsprechende Anwendung des § 1579 Nr. 1 BGB bei nur kurzem Zusammenleben der Eheleute ist daher nicht möglich (BGH FamRZ 1982, 573; OLG Celle FamRZ 1990, 519; Wendl/Pauling, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 3. Aufl. (1997), § 4 Rn. 38).
  • OLG Frankfurt, 12.09.2003 - 2 WF 283/03

    Verwirkung eines Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen Unzumutbarkeit der

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  • OLG Brandenburg, 11.07.2003 - 9 UF 47/03

    Unbilligkeit nachehelichen Unterhalts bei kurzer Ehedauer

    Der Verwirkungseinwand einer kurzen Ehe kann jedoch dann, wenn in der Ehe keine wechselseitigen Abhängigkeiten begründet worden sind, die Bedürftigkeit nicht ehebedingt ist und weitere, den Unterhaltsverpflichtenden besonders belastende Elemente hinzutreten, eine unbefristete Gewährung von nachehelichem Unterhalt als grob unbillig erscheinen lassen (BGH FamRZ 1988, 930, 932; FamRZ 1986, 443, 444; OLG Köln FamRZ 1999, 93, 94; Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 1996, 866, 867; Wendl/Staudigl-Gerhardt, a. a. O., § 4 Rn. 758).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.02.1998 - 3 UF 199/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5745
OLG Hamm, 10.02.1998 - 3 UF 199/97 (https://dejure.org/1998,5745)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.1998 - 3 UF 199/97 (https://dejure.org/1998,5745)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 1998 - 3 UF 199/97 (https://dejure.org/1998,5745)
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  • FamRZ 1999, 93
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 19.07.2000 - 6 U 20/00

    Irreführende KG-Firma - "Maklersocietät"

    Es entspricht vielmehr allgemeiner Meinung, dass der Gebrauch einer Firma irreführend im Sinne des § 3 UWG sein kann, und dass es den Inhaber einer Unternehmensbezeichnung wie einer Firma nicht schützt, dass die Firma firmenrechtlich zulässig und eingetragen ist (vgl. hierzu statt vieler: OLG Hamm, Urteil vom 16.07.1991, OLGR 1991, 16, 17 und OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.1998, OLGR 1998, 138).
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